Unsere Preise
Die Kosten für den Aufenthalt im Nordsee-Internat liegen zurzeit bei € 1.985 pro Monat (bei Jahresvorauszahlung). Für die Aufnahme ins Internat kommt eine einmalige Gebühr von € 750 hinzu.
Diese Kosten beinhalten Unterkunft & Verpflegung, ganztägige Betreuung, Hausaufgabenbetreuung, Förderunterricht und zahlreiche Freizeitangebote des Internats.
Nicht enthalten sind Kosten für zusätzlichen individuellen Nachhilfeunterricht, der über das Angebot des nsi hinausgeht und auf Wunsch möglich ist. Gleiches gilt für private Fahrten, Reit- oder Fahrschulunterricht sowie die Unterhaltung des personenbezogenen Kontos (PBK) für Taschengeld, Ausflüge, Schulmaterial und andere Angebote.
Internatskosten ab 01.08.2024
Jährliche Vorauszahlung:
€ 26.916 (entspricht € 2.243 / Monat)
Folgende Aufschläge werden berechnet:
Monatliche Zahlung:
plus ~6 %, 12 x € 2.378
Quartalsweise Vorauszahlung:
plus ~4 %, 4 x € 6.999
Bitte beachten Sie, dass die Preise für unsere internationalen SchülerInnen abweichen können.
Internatskosten ab 01.08.2024
für Schüler*innen aus dem Ausland mit Visa/Aufenthaltstitel
Jährliche Vorauszahlung:
€ 32.600
für das Schuljahr vom 31.08.2024 bis 28.07.2025
Weitere Kosten entnehmen Sie bitte dem PDF.
Wichtig:
Die Preise und Kosten beziehen sich auf eine feste Laufzeit und ermöglichen die Kündigung des Vertrags, je nach Aufnahmedatum, zum 31. Januar bzw. 31. Juli.
Alternativ bieten wir auch eine flexiblere Lösung an, bei der Sie den Vertrag nach den ersten drei Monaten ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist jederzeit und mit sofortiger Wirkung kündigen können. So bleiben Sie möglichst flexibel und frei in Ihren Entscheidungen und können auf etwaige Eventualitäten sofort reagieren.
Bitte beachten Sie:
Für Schüler*innen mit Diabetes mellitus berechnen wir aufgrund des hohen zusätzlichen medizinischen Aufwandes einen Zusatzbeitrag.
Die Aufnahme von Jugendlichen mit Diabetes am Nordsee-Internat erfolgt in der Regel mit der Refinanzierung über die Sozialgesetzbücher VIII (Jugendhilfe) und IX (Eingliederungshilfe). Grundsätzlich besteht ein Vorrang der Leistungen der Eingliederungshilfe gegenüber den Leistungen der Jugendhilfe. Die Eltern bzw. Sorgeberechtigten haben bei einer Refinanzierung über die Eingliederungshilfe keinen Eigenbeitrag zu tragen. Ansprechpartner sind die zuständige Stelle für Eingliederungshilfe (SGB IX) oder das zuständige Jugendamt (SGB VIII) am Heimatort.
Mit dem für das nsi zuständigen Jugendamt Nordfriesland besteht eine Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung gem. §§ 78a ff. SGB VIII, sowie eine Entgeltvereinbarung nach § 78c SGB VIII.